Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen Simon Miguel Catalan Bermudez, SIMICA, Vogelgartenstraße 9/1, 73054 Eislingen (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Social Media Marketing, Content Creation, Videografie, Videoschnitt, Marketingberatung und digitales Marketing.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (natürliche oder juristische Personen, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln) sowie gegenüber öffentlich-rechtlichen Körperschaften.
(3) Entgegenstehende oder abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss und Auftragserteilung
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder eine Annahmefrist enthalten.
(2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot des Auftragnehmers schriftlich (einschließlich per E-Mail) annimmt oder der Auftragnehmer einen schriftlichen Auftrag des Auftraggebers schriftlich bestätigt. Die Aufnahme der vereinbarten Leistung durch den Auftragnehmer gilt ebenfalls als Vertragsannahme.
(3) Mündliche Absprachen, Nebenabreden und nachträgliche Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (E-Mail genügt). Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
(4) Leistungsbeschreibungen in Angeboten, Briefings oder sonstigen Unterlagen stellen keine Zusicherung bestimmter Ergebnisse dar, insbesondere keine Zusicherung einer bestimmten Reichweite, Follower-Zahl, Engagement-Rate oder sonstiger Plattform-Kennzahlen.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot oder der schriftlichen Auftragsbestätigung des Auftragnehmers. Leistungen, die dort nicht ausdrücklich genannt sind, sind nicht Vertragsbestandteil.
(2) Nicht im Leistungsumfang enthalten sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart:
- Werbebudgets, Lizenzgebühren, Stockmaterial (Musik, Fotos, Footage), Druckkosten oder sonstige Fremdkosten — diese trägt der Auftraggeber zusätzlich und direkt
- Rechtliche Prüfung von Inhalten (Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Presserecht etc.)
- Technischer Support oder Administration der Plattform-Accounts des Auftraggebers über den vereinbarten Leistungszeitraum hinaus
- Reaktion auf Plattform-Algorithmus-Änderungen, Richtlinienänderungen oder sonstige Maßnahmen der jeweiligen Social-Media-Plattform
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags qualifizierte Dritte (Subunternehmer, Freelancer) einzusetzen, sofern dies der Art des Auftrags entspricht und keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.
(4) Änderungs- oder Erweiterungswünsche des Auftraggebers nach Vertragsschluss (sog. Change Requests) sind gesondert schriftlich zu beauftragen und zu vergüten. Bereits erbrachte Leistungen werden in diesem Fall nicht rückgängig gemacht.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer aktiv bei der Auftragserfüllung zu unterstützen. Er stellt insbesondere rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung:
- Alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Materialien, Zugänge und Freigaben (z. B. Zugang zu Social-Media-Konten, Logos, Bildmaterialien, Markenbriefings)
- Einen festen Ansprechpartner, der Freigaben erteilen und inhaltliche Fragen verbindlich beantworten kann
- Feedback auf vorgelegte Entwürfe innerhalb von 7 Werktagennach Übersendung, sofern keine andere Frist vereinbart ist
(2) Reagiert der Auftraggeber nicht innerhalb der vereinbarten oder in Abs. 1 genannten Frist, gilt der vorgelegte Entwurf als genehmigt. Der Auftragnehmer darf in diesem Fall mit der nächsten Leistungsphase beginnen.
(3) Verzögerungen, die durch verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Liefertermine verlängern sich um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Mehrkosten, die dem Auftragnehmer durch die Verzögerung entstehen, kann er dem Auftraggeber in Rechnung stellen.
(4) Der Auftraggeber ist verantwortlich dafür, dass alle ihm zur Verfügung gestellten Inhalte (Texte, Bilder, Videos, Logos etc.) frei von Rechten Dritter sind oder er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. Er stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung dieser Inhalte entstehen.
(5) Der Auftraggeber ist selbst verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit der beworbenen Produkte, Dienstleistungen und Aussagen. Er stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus dem Inhalt der erstellten oder veröffentlichten Inhalte entstehen.
§ 5 Vergütung
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Es gelten Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Leistungserbringung, sofern der Auftragnehmer umsatzsteuerpflichtig ist.
(2) Bei Dauerschuldverhältnissen (z. B. monatliche Betreuung) ist die monatliche Vergütung jeweils zu Beginn des Abrechnungsmonats fällig, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
(3) Reisekosten, Fahrtkosten und sonstige notwendige Auslagen werden dem Auftraggeber nach vorheriger Abstimmung gesondert in Rechnung gestellt.
(4) Bei Projekten mit einem Wert über 1.000 € netto ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anzahlung von bis zu 50 % des vereinbarten Honorars vor Leistungsbeginn zu verlangen.
§ 6 Zahlungsbedingungen und Verzug
(1) Rechnungen des Auftragnehmers sind innerhalb von 14 Tagenab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde.
(2) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt:
- Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen
- Die weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Zahlungsausgleich einzustellen, ohne dass dies als Vertragsverletzung gewertet werden kann
- Bereits erstellte, aber noch nicht übertragene Dateien, Inhalte oder Zugänge zurückzuhalten
(3) Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind.
§ 7 Nutzungsrechte und Urheberrecht
(1) Alle vom Auftragnehmer erstellten Werke (Videos, Texte, Grafiken, Konzepte, Strategiepapiere etc.) sind urheberrechtlich geschützt und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Nach vollständigem Zahlungseingang überträgt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte. Sofern keine gesonderte Regelung getroffen wurde, erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die vereinbarten Verwendungszwecke.
(3) Nicht im Nutzungsrecht enthalten ist, sofern nicht ausdrücklich vereinbart:
- Die Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte
- Die Nutzung für Zwecke, die über den vereinbarten Einsatzbereich hinausgehen (z. B. Einsatz auf anderen Plattformen als vereinbart)
- Das Recht, die Werke zu bearbeiten, abzuwandeln oder als Basis für Derivate zu verwenden — außer dies ist für den Verwendungszweck zwingend erforderlich
(4) Der Auftragnehmer behält das Recht, erstellte Werke im Rahmen seiner eigenen Werbung, in Portfolios und Referenzpräsentationen zu verwenden, sofern dem nicht berechtigte Geheimhaltungsinteressen des Auftraggebers entgegenstehen (vgl. § 13).
(5) Drittmaterialien (lizenzpflichtiges Stock-Material, Musik, Fonts etc.), die auf Wunsch des Auftraggebers verwendet werden, sind von diesem selbst zu lizenzieren oder die anfallenden Lizenzkosten werden dem Auftraggeber weiterberechnet. Der Auftraggeber trägt das Risiko der ausreichenden Lizenzierung.
§ 8 Abnahme von Leistungen
(1) Bei Werkleistungen (z. B. Videoproduktion, Erstellung von Content-Paketen, Strategieentwicklung) hat der Auftraggeber die fertiggestellte Leistung innerhalb von 7 Werktagen nach Übergabe abzunehmen oder etwaige Mängel schriftlich zu benennen.
(2) Werden innerhalb dieser Frist keine schriftlichen Mängelrügen erhoben, gilt die Leistung als abgenommen. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber die Leistung ohne Vorbehalt nutzt oder veröffentlicht.
(3) Im Angebot enthaltene Korrekturschleifen (Revisionen) sind auf die vereinbarte Anzahl beschränkt. Jede weitere Korrekturschleife wird gesondert nach dem jeweils gültigen Stundensatz berechnet. Grundlegende Konzeptänderungen nach Freigabe eines Entwurfs gelten nicht als Korrekturschleifen, sondern als eigenständiger neuer Auftrag.
§ 9 Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
(2) Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die erstellten Inhalte auf bestimmten Social-Media-Plattformen dauerhaft abrufbar bleiben. Plattformbetreiber können Inhalte jederzeit sperren, löschen oder Richtlinien ändern — dies liegt außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers.
(3) Keine Gewährleistung wird übernommen für Ergebnisversprechen wie Follower-Wachstum, Reichweite, Engagement-Raten, Algorithmus-Platzierungen oder wirtschaftliche Erfolge. Derartige Größen sind von Faktoren abhängig, die der Auftragnehmer nicht kontrollieren kann.
(4) Erkennbare Mängel sind sofort nach Abnahme, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Unterlassene oder verspätete Rüge führt zum Verlust des Gewährleistungsanspruchs.
§ 10 Haftungsbeschränkung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Datenverlust und Schäden aus Ansprüchen Dritter, ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die entstehen durch:
- Richtlinienänderungen, Algorithmus-Updates, Kontosperrungen oder sonstige Maßnahmen von Social-Media-Plattformen (Instagram, TikTok, YouTube, LinkedIn, Twitch u. a.)
- Inhalte, die der Auftraggeber selbst bereitgestellt hat und die Rechte Dritter verletzen
- Fehlerhafte oder unvollständige Informationen, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer übermittelt hat
- Technische Störungen bei Drittanbietern (Hosting, Plattformen, E-Mail-Dienste)
- Schäden durch unbefugten Zugriff Dritter auf Accounts des Auftraggebers, die nicht auf einem schuldhaften Verhalten des Auftragnehmers beruhen
§ 11 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei — insbesondere Geschäftszahlen, Strategien, Kundenlisten, Briefings und technische Daten — vertraulich zu behandeln und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung der anderen Partei an Dritte weiterzugeben.
(2) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass eine Partei dafür verantwortlich ist, oder die einer Partei bereits vor der Zusammenarbeit bekannt waren.
(3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt für die Dauer der Zusammenarbeit und für 3 Jahre nach deren Beendigung.
§ 12 Laufzeit und Kündigung
(1) Einmalige Projektaufträge enden mit vollständiger Leistungserbringung und Bezahlung.
(2) Dauerschuldverhältnisse (z. B. monatliche Betreuung) werden auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern keine Mindestlaufzeit vereinbart ist, und können von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochenzum Monatsende schriftlich (E-Mail genügt) gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit mehr als einer Monatsrate in Zahlungsverzug ist oder seinen Mitwirkungspflichten trotz schriftlicher Mahnung nicht nachkommt.
(4) Kündigt der Auftraggeber einen Werkvertrag vor vollständiger Leistungserbringung ohne wichtigen Grund, hat er gemäß § 648 BGB die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu zahlen. Der Auftragnehmer kann pauschal 60 % der noch ausstehenden Vergütung berechnen, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass die tatsächlich ersparten Aufwendungen höher sind.
§ 13 Referenzen und Eigenwerbung
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber namentlich als Referenzkunden zu benennen und erstellte Arbeiten zu Präsentations- und Marketingzwecken zu verwenden (z. B. Portfolio, Website, Social-Media-Kanäle).
(2) Der Auftraggeber kann dieser Referenznutzung schriftlich widersprechen. Der Widerspruch gilt dann ab Zugang für zukünftige Veröffentlichungen. Bereits veröffentlichte Referenzen müssen nur bei einem überwiegenden schutzwürdigen Interesse des Auftraggebers entfernt werden.
§ 14 Datenschutz
Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich zur Vertragserfüllung und -abwicklung verarbeitet. Näheres regelt dieDatenschutzerklärung des Auftragnehmers. Soweit im Rahmen des Auftrags personenbezogene Daten Dritter verarbeitet werden, ist sicherzustellen, dass die erforderliche Rechtsgrundlage besteht. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträgen ist der Sitz des Auftragnehmers (Eislingen / Fils), sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.
(4) Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB zu ändern. Über Änderungen wird der Auftraggeber rechtzeitig schriftlich informiert. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten AGB als vereinbart.